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GRUNDSCHULE ÜCHTELHAUSEN

Schulversäumnis – schriftliche Entschuldigung

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.


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